Elektrische Geräte – Neuanschaffung
Grundlage einer Neuanschaffung ist stets die Frage nach der Notwendigkeit des gewünschten Gerätes. Hierbei sollte stets bedacht werden, dass jedes neue elektrische Gerät das Energiebudget des Verbrauchers belastet. Sofern die Notwendigkeit der Anschaffung eines elektrischen Gerätes gegeben ist, sollte auf die Energieeffizienzklasse des jeweiligen Gerätes geachtet werden. Der individuelle Stromverbrauch des jeweiligen Gerätes kann im Fachhandel erfragt werden. Der Anbieter des Gerätes ist gesetzlich dazu verpflichtet, entsprechende Auskünfte zu erteilen, die dem Einzelnen Aufschluss über den zu erwartenden Energieverbrauch geben können.
Generell ist es vor allem bei der Anschaffung von Großgeräten zu empfehlen, auf die entsprechende Energieeffizienzklasse zu achten. Diese gibt dem Einzelnen in Form eines standardisierten Scorings einen schnellen Überblick über den zu erwartenden Energieverbrauch und damit den Energiekosten. Diese können bereits bei der Anschaffung des elektrischen Gerätes in die monatliche Finanzplanung des Einzelnen einkalkuliert werden.
Dies erlaubt eine hohe Kostentransparenz für den Einzelnen, deren Bedeutung vor allem hinsichtlich der laufenden Energiekosten nicht unterschätzt werden sollte.